Staatlich bestellte und vereidigte Fischereiaufseher des FVEW e.V.

 

Wer an einem Gewässer angelt hat eine ganze Reihe von Vorschriften und Gesetze zu beachten. Angefangen beim Tierschutzgesetz, über das Fischereigesetz und die Landesfischereiverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bis hin zu der Gewässerordnung des jeweiligen Fischereirechtsinhabers. Die Einhaltung all dieser Bestimmungen kontrolliert die Fischereibehörde. Nach § 54 Landesfischereigesetz (LFischG) kann sich die Fischereibehörde zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben amtlich verpflichteter Fischereiaufseher bedienen. Im Bereich Essen hat die Untere Fischereibehörde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Fischeiverein Essen-Werden e.V. stellt 6 Vereinskollegen als amtlich verpflichtete Fischereiaufseher.