Staatlich bestellte und vereidigte Fischereiaufseher des FVEW
e.V.
Wer an einem Gewässer angelt hat eine ganze Reihe von
Vorschriften und Gesetze zu beachten. Angefangen beim Tierschutzgesetz, über
das Fischereigesetz und die Landesfischereiverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen bis hin zu der Gewässerordnung des jeweiligen
Fischereirechtsinhabers. Die Einhaltung all dieser Bestimmungen kontrolliert die
Fischereibehörde. Nach § 54 Landesfischereigesetz (LFischG) kann sich die
Fischereibehörde zur Erfüllung ihrer Überwachungsaufgaben amtlich
verpflichteter Fischereiaufseher bedienen. Im Bereich Essen hat die Untere Fischereibehörde
von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Der Fischeiverein Essen-Werden e.V.
stellt 6 Vereinskollegen als amtlich verpflichtete Fischereiaufseher.