Herzlich willkommen bei Kanufreunde und Fischereiverein Essen-Werden e.V.

Auszug aus unserer Satzung

  • 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der „Kanufreunde und Fischereiverein Essen-Werden e.V.“ – im folgenden „Verein“ genannt – hat sei­nen Sitz in Essen-Werden.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

Der Verein wurde als Fischereiverein Werden-Ruhr am 16. September 1923 gegrün­det.

Er ist am 20. Februar 1930 unter der Nr. 55 in das Vereinsregister des Amtsgerichts Essen-Werden ein­getragen und führt von da ab den Namen Fischereiverein Essen-Werden e.V..

Am 20. März 1934 wurde der Verein umbenannt und im Vereinsregister ab 13. Sep­bember 1934 unter dem Namen Sportanglerverein Essen-Werden geführt.

Ab 15. Dezember 1946 führt der Verein wieder den Namen Fischereiverein Essen-Werden e.V., ist so in das Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Essen-Werden.

Zum 1. Januar 2006 wurde der „Kanufreunde Essen e.V.“ auf den Verein verschmol­zen unter Umfirmie­rung des Vereins in „Kanufreunde und Fischereiverein Essen – Werden e. V.“

Der Verein ist Mitglied im Verband Deutscher Sportfischer e.V., im Fischereiverband Nordrhein-West­falen e.V., im Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. , im Esse­ner Sportbund e. V. und im Deut­schen Kanuverband e. V.

  • 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Der Zweck des Vereins ist

  1. die Förderung der Fischerei und des Kanu- und Wassersports und aller damit verbundenen kör­perlichen Ertüchtigungen,

 2. die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzge­setzes und der Naturschutzgesetze der Länder, die För­derung des Umweltschutzes, insbesondere der Reinhaltung der Ge­wässer sowie die Hege und Pflege der heimischen Flora und Fauna unter Be­rück­sichtigung des Tier- und Artenschutzes.

Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Heranführung, Ausbildung und Förderung der Jugend sowie die Ermöglichung sportlicher Übungen und Leistungen im Breiten- und Wettkampfsport verwirk­licht. Der Verein ist politisch und religiös neu­tral.

  • 3 Mittelverwendung

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet wer­den. Die Mitglieder erhalten keine Zuwen­dungen aus den Mitteln des Vereins.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnis­mäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

  • 4 Spartenorganisation

Innerhalb des Vereins bestehen die Sparten „Kanusport“ und „Fischerei“.